Finanzielle Unterstützung der Flutopfer
Seitens der Landesregierung wird über die ISB-Bank eine Unterstützung der Flutopfer angeboten. Diese Aufbauhilfe können Flutopfer beantragen, deren Schaden nicht durch eine Elementarschadenversicherung ersetzt wird.
Es können 2 Aufbauhilfen beantragt werden:
- Aufbauhilfe Hausrat: es wird eine Pauschale gewährt, deren Höhe sich nach der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen richtet.
- Aufbauhilfe Gebäude: es werden Mittel bis zu 80% der förderfähigen Kosten zur Reparatur oder für den Wiederaufbau der Gebäudeschäden erstattet. Hier können auch Mietausfälle oder Verringerungen von Mieteinnahmen geltend gemacht werden.
Wichtig ist:
Beide Anträge müssen bis spätestens 30.06.2023 gestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite www.isb.rlp.de unter der Rubrik „Unwetterhilfe“.
Die Beantragung ist nicht so ganz einfach und kann nur online gestellt werden. Hier bietet unter anderem das DRK Vulkaneifel Unterstützung an.
Stellen Sie den Antrag, die Hilfe steht Ihnen zu. Sie nehmen keinem das Geld weg.
Jürgen Clemens, Ortsbürgermeister