Zum 28. Juli 2022 treten Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft.
Für Anträge beim BAFA (Einzelmaßnahmen Zuschuss Heizungsaustausch) gilt eine Übergangsregelung bis einschließlich 14. August 2022.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.energiewechsel.de
oder unter
www.bafa.de/beg
Jürgen Clemens