Verwaltungsreform geht am 01.04.
auf Gemeindeebene weiter!
April April
Das am 6. Oktober 2010 in Kraft getretene Erste Landesgesetz
zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 fußt auf den Eckpunkten
der Landesregierung und enthält grundlegende Regelungen, die Gebietsstrukturen
der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden zu optimieren, die
Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen auszubauen sowie die Möglichkeiten
einer unmittelbaren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in kommunalen
Angelegenheiten zu erweitern.
Im Zuge dessen werden in den nächsten Jahren Ortsgemeinden
fusionieren müssen, die wenigen als 4 km voneinander entfernt sind. In einem
Modellprojekt konnten nun die Gemeinden Densborn und Mürlenbach für eine
Gebiets- und Verwaltungsfusion gewonnen werden. Für beide Gemeinden sind
besonders die beträchtliche finanzielle Förderung, sowie das deutschlandweite
Ansehen im Rahmen des Projektes von Entscheidung.
Aufgrund der Anzahl der Arbeitsplätze wurde Densborn als „führende“
Gemeinde festgelegt, Mürlenbach wird sozusagen eingemeindet. Dementsprechend wird Densborn einen Ortsbürgermeister und
Mürlenbach einen Ortsvorsteher als Vertreter erhalten. Der Gemeindevorstand von
(Alt-) Mürlenbach hat ab der Fusion ein Vorschlagrecht, ähnlich Lissingen beim
Stadtrat Gerolstein. Die Entscheidungen müssen vom Gemeinderat (Alt-) Densborn
abgesegnet werden.
Die größten Diskussionen ruft der zukünftige Name der Doppelgemeinde
hervor. Favorisiert wird seitens der Projektleitung ein Kunstname aus Densborn
und Mürlenbach: „Densbach“.
Es entsteht eine Gemeinde von ca. 36 km² Größe mit ca. 1050 Einwohnern,
Kindergarten, Arzt, Apotheke, zahlreichen Gewerbegebieten usw.
Am 01.04.2022 beraten die Vertreter der Ortsgemeinden in der
Münchhausenhalle der Landesregierung in Mainz final über die Fusion.
Selbstverständlich bleiben beide Gemeinden eigenständig, eine Fusion wird eher auf Kreisebene stattfinden, bevor die Ortsgemeinden an der Reihe sind!
Jürgen Clemens