Flutschäden: Schadensbewertung
Im Rahmen der Beantragung von Hilfsgeldern zur Bewältigung von Schäden der Flutkatastrophe muss bei Gebäudeschäden ein Gutachten erstellt werden.
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Interernetseite eine Lsite mit Architekten veröffentlich, die ein Gutachten erstellen können und dürfen.
Bei Bedarf nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf.
Link zur Internetseite:
Jürgen Clemens,
Ortsbürgermeister