Rotes Kreuz startet mit einer weiteren
Finanzhilfe für Betroffene in den Hochwasserregionen
29. September
2021
Daun. Das Rote Kreuz in
Rheinland-Pfalz unterstützt nach dem Ende des DRK-Förderprogramms „Kita- und Schulstarter“
mit einem weiteren Aufbauhilfe-Paket betroffene Menschen in den Hochwasserregionen
Die Soforthilfe finanziert sich aus Spendengeldern des Deutschen Roten Kreuzes.
Allein über das DRK-Förderprogramm „Kita- und Schulstarter“ sind über 800.000
Euro an betroffene Menschen ausgeschüttet worden.
„Die DRK-Finanzhilfen II schließen an die
bisherigen Soforthilfeprogrammen an und gewähren eine finanzielle Unterstützung
in Form einer Haushaltsbeihilfe. Wir möchten auch diejenigen Menschen erreichen,
die bisher keine Soforthilfen trotz ihrer Bedürftigkeit erhalten haben. Gerade
ältere und besonders bedürftige Menschen sollen durch dieses zweite Paket
angesprochen werden,“ informiert Diana Peters, Geschäftsführerin des
DRK-Kreisverbandes Vulkaneifel. „Wir erleben vor Ort, wie dringlich es die
Wieder-Aufbauhilfe jetzt braucht, um das alltägliche Leben gut meistern zu
können.“
Die DRK-Finanzhilfen II umfassen
insbesondere, aber nicht ausschließlich notwendige Wiederbeschaffungsmaßnahmen
von notwendigen Haushaltsgegenständen und Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
Dazu können u.a. Kleidung, Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege und
Hausrat gehören.
Die Finanzhilfen II ermöglichen eine
einmalige unbare Auszahlung in Höhe vom maximal 500,- Euro pro Haushalt. Für
jede weitere Person des Haushalts kann jeweils weitere maximal 250,- Euro
ausgezahlt werden, höchstens jedoch 1.500,- Euro pro Haushalt. In begründeten Fällen und zwingend
nachzuweisenden Härtefällen können bis zu 5.000,- Euro gezahlt werden. Ein
Härtefall liegt bei Mittellosigkeit oder besonderer Bedürftigkeit vor. „Mit der
Härtefallregelung wollen wir individuelle Nachteile oder Schwächen
ausgleichen,“ so Peters. Nachweise für den Härtefall sind z.B.
Schwerbehindertenausweis, Bescheid zur Gewährung von Hilfen zum Lebensunterhalt
(SGB XII), Einstellungsbescheid SGB II oder Bescheid über Gewährung von
Wohnhilfe.
Die DRK-Finanzhilfen II knüpfen an die
ausgelaufenen Soforthilfen des Kreises. Vor allem Betroffene, insbesondere
ältere Menschen, die bisher noch keine Hilfe beantragen konnten, haben nun
erneut eine Chance auf finanzielle Unterstützung.
Anträge für die DRK-Finanzhilfen II sind auf
der Homepage des DRK-Kreisverbandes Vulkaneifel www.vulkaneifel.drk.de zu finden.
i.A. Jürgen Clemens