Grüngutablage in Wald und Flur
Das Frühjahr steht vor der Tür, die ersten Sträucher und Bäume erhalten einen Formschnitt, wobei ein Rückschnitt seit dem 01.03. bekannterweise verboten ist.
Doch wohin mit dem Schnittgut?
Eine Entsorgung/Ablage im Wald oder auf dem Flur ist nach dem Landesforstgesetz eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Busgeldern ab 30€ geahndet, wobei der Höchstbetrag auch im 5-stelligen Bereich sein kann.
Lasst es nicht soweit kommen und bringt das Grüngut zu folgenden Sammelstellen:
- Lindenhof Theisen in Salm, Sa. 14:00 bis 16:00 Uhr
- Vulkanhof Schifferings in Birresborn, Sa. 14:00 bis 16:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Jürgen Clemens, Ortsbürgermeister